NEIN, bei der Beachparty ist keine Aufsichtsübertragung möglich. Um uns die Zettelwirtschaft im Eingangsbereich zu ersparen, gilt bei uns das klassische Jugendschutzgesetz.
Für die U18-Jährigen ist ab 24 Uhr – Schicht im Schacht.
Die U18-Jährigen mit Elternteil dürfen bis zum Schluss die Veranstaltung besuchen.
Für die U16-Jährigen ist der Einlass nur mit Elternteil gewährt.
Übernachtung Campinggelände:
Hier wird für U18 eine Aufsichtsperson benötigt, dies gilt aber nicht für die Veranstaltung selbst. Heißt ein U18-jährige Person darf nicht nach 0:00 Uhr unbeaufsichtigt auf dem Campinggelände sein. Voraussetzung ist, dass beide (Aufsichtsperson + beaufsichtigte Person) ein Ticket für die Übernachtung haben, sowie sich beide auf dem Campinggelände der Beachparty befinden.
