Beachparty Sulzfeld
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
I. Veranstalter ist der Junggesellenclub Sulzfeld 1975 e. V., Dorfplatz 7, 97633 Sulzfeld
II. Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten vertritt der Käufer die übrigen Besucher und der Veranstalter schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB an.
III. Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Veranstalter Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Besuchers beim Kauf einer Eintrittskarte. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
IV. Auf dem gesamten Festgelände sind verboten: Glas, Tiere, Trockeneis, Waffen und Werkzeuge aller Art, CS Gas, Pfefferspray, brennbare Flüssigkeiten, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Himmelslaternen, lärmerzeugende Gegenstände, Druck- und Flüssiggase, kommerzielle, politische Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
Besondere Hinweise zum Veranstaltungsbesuch
1.1 Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
1.2 Den Anweisungen der Sicherheitskräfte, der Behörden, der Fest-Mitarbeiter und insbesondere der Security ist zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.
1.3 Dem Besucher ist bewusst, dass während der Veranstaltung, insbesondere vor der Bühne eine besondere Lautstärke herrscht, die etwa auch über den Grenzwerten der DIN 1595 liegen kann, und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Es wird dringend empfohlen, gegebenenfalls Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen, sowie einen Platz vor der jeweiligen Bühne zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
1.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern.
1.5 Das Mitbringen von Getränken und Lebensmitteln auf das Festivalgelände ist verboten.
1.6 Jeglicher Verkauf von Merchandise Artikeln, Getränke oder ähnlichen Artikeln ist ohne Einwilligung des Veranstalters untersagt.
1.7 Professionelle Audio-und Videogeräte sind nicht gestattet. Professionelle Audio-und Videoaufnahmen sind verboten. Das Mitbringen von analogen und digitalen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven ist untersagt.
1.8 Jeder Besucher haftet für den durch ihn schuldhaft verursachten Schaden.
1.9 Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
1.10 Auf dem Festgelände stehen ausreichend Toiletten zur Verfügung. „Wildpinkeln“ und jegliches Erleichtern auf dem Festivalgelände ist nicht gestattet und wird mindestens mit sofortigem Hausverbot geahndet.
1.11 Bei Verlust von Pfandmarken oder des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz.
1.12 Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können der Veranstalter oder von ihm jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) auf dem Veranstaltungsgelände inklusive Parkplatz nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Besucher als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie von ihm jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. Erwirbt ein Besucher Eintrittskarten nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen, muss der Besucher die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen.
1.13 Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/in bzw. der /die Eintrittskarteninhaber/in die Vertragsbedingungen des Veranstalters.
1.14 Eine Abgabe von Alkohol findet nur in den Grenzen des § 9 JuschG statt. Der Veranstalter kann wegen der Vielzahl von Zuschauern nur stichprobenartige Kontrollen zum Verzehr gem. § 9 I JuschG durchführen. Daher übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für die aus Missbrauch entstehenden Schäden, gleich welcher Art. Eltern und Erziehungsberechtigte, sowie volljährige Aufsichtspersonen haften für die Ihnen anvertrauten Minderjährigen.
1.15 Kinder unter 14 Jahren werden nicht abkassiert – jedoch darf das Jugendschutzgesetz nicht verletzt werden.
1.16 Alle Flaschen, Gläser, Becher und Trinkbehälter, die auf dem Festgelände erworben oder in Besitz genommen wurden, dürfen das Festgelände nicht verlassen.
Programm
2.1 Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der Darbietung der Künstler/innen. Er übernimmt hierfür auch keinerlei Haftung. Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider.
2.2 Im Falle von wesentlichen Programmänderungen, wie z.B. der Streichung einzelner Programmpunkte, auch von Konzerten oder Konzertteilen, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter der Beachparty Sulzfeld gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen.
Ton – und Filmaufnahmen
3.1 Professionelle Tonaufnahmen, Film- und Videoaufnahmen von den am Festplatz auftretenden Künstlerinnen und Künstlern sind grundsätzlich untersagt, auch für den persönlichen Gebrauch.
3.2 Der Veranstalter weist darauf hin, dass Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann.
3.3 Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen, insbesondere bei Veröffentlichungen von Aufnahmen von auftretenden Künstlerinnen und Künstlern im Internet, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.
Kartenverkauf
4.1 Die Besucher sind verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse oder am Einlass vorzuzeigen. Diese Regelung gilt sowohl für den Kauf an der Abendkasse als auch für den Einlass über die Gästeliste.
Zugang zum Festgelände – Sicherheit
5.1 Während der gesamten Veranstaltungsdauer führt der Ordnungsdienst der Beach Party Sicherheits- und Einlasskontrollen (einschließlich Leibesvisitationen) am Eingang, am See und entlang des Festgeländes durch. Mit dem Kauf des Tickets erklärt sich der Besucher mit diesen Maßnahmen einverstanden.
5.2 Zu jeder Zeit ist unbedingt und unverzüglich den Anweisungen der Sicherheitskräfte der Behörden, der Festplatzmitarbeiter und der Security Folge zu leisten.
5.3 Die Security führt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.
5.4 Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann einen solchen wichtigen Grund darstellen.
5.5 Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, Getränken aller Art, spitzen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festgelände.
5.6 Der Veranstalter behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Bei jeglicher Zuwiderhandlung, insbesondere bei Widerstand gegen die Security, hat der Veranstalter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und den Besucher vom Gelände zu verweisen.
5.7 Bei Verstößen gegen geltendes Recht innerhalb und im direkten Umfeld der Festivalflächen kann ein Platzverweis auch direkt durch Polizeikräfte vor Ort ausgesprochen und durchgesetzt werden.
Rückerstattungsanspruch
6.1 Gemäß den Bedingungen des Veranstalters besteht kein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten. Dies bedeutet, dass es keine Möglichkeit gibt, den Kaufpreis für eine Eintrittskarte zurückzufordern, selbst wenn der Besucher aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Es gibt keine Ausnahmen oder Sonderregelungen, die einen Rückerstattungsanspruch ermöglichen. Der Kauf von Eintrittskarten ist somit endgültig und unumkehrbar.
Weiterverkauf von Eintrittskarten
7.1 Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch.
7.2 Verstöße werden in jedem Fall bestraft. Kaufen Sie Eintrittskarten nur an der Abendkasse oder im offiziellen Online-Ticketshop.
Camping-PaketE
DAY Pass 29 € (inkl. Eintritt u. Müllpfand)
2 DAY Pass 34 € (inkl. Eintritt u. Müllpfand)
WEEKEND Pass 45 € (inkl. Eintritt u. Müllpfand) – nicht verfügbar
Camping
- CAMPING-PAKETE können ausschließlich nur im Ticketshop erworben werden.
- CAMPEN IST NUR IN VERBINDUNG MIT DEM EINTRITT AUF DER BEACHPARTY GESTATTET!
Öffnungszeiten
Der Campingplatz ist ab den 13.08. – 10:00 Uhr bis zum 15.08. 13:00 Uhr geöffnet.
8.2 Anreise
Die Anreise ist ab den 13.08. 10:00 Uhr bis 14.08. 17:30 Uhr möglich.
Danach können keine Fahrzeuge wegen dem Besucherverkehr aufs Campinggelände gelangen.
8.3 Wildes Campen ist nicht erlaubt! Das Campen auf den Parkflächen ist ebenfalls nicht gestattet.
8.4 Umweltpfand
Um die Natur zu schützen, erhält jeder Besucher einen Müllsack. Gib diesen gefüllt zurück und du erhältst deinen Umweltpfand zurück.
8.5 Nachtruhe
Während der Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 ist es unbedingt erforderlich, dass nur eine gemäßigte Lautstärke erlaubt ist.
8.6 Zutritt zum Campinggelände
Personen ohne Ticket haben keinen Zutritt zum Campingplatz. Personen unter 16 Jahren haben generell keinen Zutritt zum Campingplatz.
8.7 Stromerzeuger (Aggregate), Benzin, Elektronische Musikverstärker, Glas in jeglicher Form, offenes Feuer, flüssige Grillanzünder/ Brandbeschleuniger und Trockeneis sind auf dem Festplatzgelände und dem Campinggelände verboten. Jegliche Art von Gashupen, Pyrotechnik, Waffen, Fluggeräten und Schleudern sind ebenfalls verboten.
8.8 Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
8.9 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuell entstandene Schäden jeglicher Art. Die Campingplätze werden nicht bewacht.
8.10 Müllentsorgung
Müll muss im bereitgestellten Container nach Absprache entsorgt werden. Illegale Müllentsorgung im Wald oder den umliegenden Feldern ist strengstens untersagt. Bei Erkennung werden rechtliche Schritte eingeleitet. Die Pfandrückgabe findet am 15.08. ab 11 Uhr statt. Die Rückerstattung ist nur möglich, wenn die Pfandmarke zurückgegeben wird und der markierte Zeltplatz komplett sauber ist, denn wir möchten euch auch nächstes Jahr wieder die Möglichkeit zur Übernachtung bieten.
8.11 Sanitäre Anlagen sind auf dem Festival- und Campinggelände vorhanden.
8.12 Fahrzeuge
Autos und Fahrzeuge ähnlicher Art sind auf dem Campinggelände nicht gestattet. Bitte nutzt die ausgewiesenen Parkplätze für das Camping. Das Einfahren zum Be- und Entladen ist nicht gestattet.
8.13 Rückerstattung Camping-Ticket
Es gibt keine Rückerstattung, falls jemand früher abreist oder erst am 14.08. anreist.
Parken
9.1 Es ist grundsätzlich der Beschilderung und den Anweisungen der Parkeinweiser Folge zu leisten.
9.2 Der Parkplatz ist zu jeder Zeit zugänglich. Ab 17:30 Uhr ist die Zufahrt für alle Fahrzeuge zum Campinggelände gesperrt. Der Parkplatz selbst ist bis spätestens 16.08. um 09:00 Uhr zu räumen! Um ein Verkehrschaos zu verhindern, bitten wir alle Beach Party Besucher die offizielle Parkfläche des Festes zu verwenden und bei Ankunft und Abfahrt immer der Beschilderung und den Anweisungen der Parkplatzordner zu folgen.
9.3 Parken auf fremden Privatgrundstücken, vor Einfahrten und auf Flächen des Festgeländes ist strengstens untersagt. Der Veranstalter stellt ausreichend offizielle Parkflächen zur Verfügung.
9.4 Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt (Der Fahrzeughalter wird gebührenpflichtig, sobald der Abschleppwagen bestellt ist).
9.5 Beim Parken ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten.
9.6 Das Parken von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.
Haftung
10.1 Der Aufenthalt am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr.
10.2 Der Veranstalter haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
10.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“) ist die Haftung von Veranstalter auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
10.4 Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer vom Veranstalter übernommen Garantie für die Beschaffenheit oder für das vom Veranstalter übernommene Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.
10.5. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
10.6 Soweit auf dem Festgelände ein Pool aufgestellt ist, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr, wobei insbesondere nachfolgende Bestimmungen einzuhalten sind. Der Nutzer hat selbst Vorkehrungen vor dem Verlust oder der Beschädigung von persönlichen Gegenständen wie Kleidung oder anderen persönlichen Gegenständen zu treffen. Der Veranstalter kann nicht für Vorfälle haftbar gemacht werden, die während der Nutzung des Pools auftreten können, noch für Gegenstände, die als Folge verloren oder beschädigt werden können. Es liegt in der Verantwortung der Besucher, ihre persönlichen Gegenstände jederzeit sicher und geschützt aufzubewahren. Vom Einspringen in den Pool wird abgeraten, vorbei das Einspringen mit dem Kopf voran („Köpfer“) ausdrücklich untersagt ist. Der Wasserstand ist zu berücksichtigen. Körperliche Auseinandersetzungen sind im Pool untersagt, wie etwa das Untertauchen anderer Personen.
