AGB’s

BeachParty Sulzfeld

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen


1.1 Die Beach Party findet bei jeder Witterung im Freien statt. Der Veranstalter behält sich vor, im Falle höherer Gewalt, insbesondere Unwetter o.Ä. die Veranstaltung abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Schadensersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.

1.2 Den Anweisungen der Sicherheitskräfte, der Behörden, der Fest-Mitarbeiter und insbesondere der Security ist zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.

1.3 Dem Besucher ist bekannt und bewusst, dass die Lärmbelastung auf dem Veranstaltungsgelände über den Grenzwerten der DIN 1595 liegen kann. Mit dem Erwerb des Tickets verzichtet er dahingehend auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Gehörschutz ist im Eingangsbereich erhältlich.

1.4 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern.

1.5 Das Mitbringen von Getränken und Lebensmitteln auf das Festivalgelände ist verboten.

1.6 Jeglicher Verkauf von Merchandise Artikeln, Getränke oder ähnlichen Artikeln ist untersagt.

1.7 Professionelle Audio-und Videogeräte sind nicht gestattet. Professionelle Audio-und Videoaufnahmen sind verboten. Das Mitbringen von analogen und digitalen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven ist untersagt.

1.8 Jeder Besucher haftet für den durch ihn schuldhaft verursachten Schaden.

1.9 Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

1.10 Auf dem Festgelände stehen ausreichend Toiletten zur Verfügung. „Wildpinkeln“ und jegliches Erleichtern auf dem Festivalgelände ist nicht gestattet und wird mindestens mit sofortigem Hausverbot geahndet.

1.11 Bei Verlust von Pfandmarken oder des Eintrittsbandes erfolgt kein Ersatz.

1.12 Auf dem Festgelände (inkl. Parkplatz und Festplatz) werden durch die Medien und den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt, vervielfältigt und genutzt (z.B. für aktuelle Berichterstattung bzw. Dokumentationen, die via Print-Medien, DVD, TV und/oder Internet verbreitet werden). Mit dem Betreten des Festgeländes erklärt sich der Besucher der Beach Party damit einverstanden, dass ihn diese Aufnahmen abbilden und für oben genannten Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen.

1.13 Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/in bzw. der /die Eintrittskarteninhaber/in die Vertragsbedingungen des Veranstalters.

1.14 Eine Abgabe von Alkohol findet nur in den Grenzen des § 9 JuschG statt. Der Veranstalter kann wegen der Vielzahl von Zuschauern nur stichprobenartige Kontrollen zum Verzehr gem. § 9 I JuschG durchführen. Daher übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für die aus Missbrauch entstehenden Schäden, gleich welcher Art. Eltern und Erziehungsberechtigte, sowie volljährige Aufsichtspersonen haften für die Ihnen anvertrauten Minderjährigen.

1.15 Kinder unter 14 Jahren werden nicht abkassiert – jedoch darf das Jugendschutzgesetz nicht verletzt werden.

1.16 Alle Flaschen, Gläser, Becher und Trinkbehälter dürfen das Festgelände nicht verlassen.

Programm

2.1 Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und den Inhalt der Darbietung der Künstler/innen. Er übernimmt hierfür auch keinerlei Haftung. Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider.

2.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

Ton – und Filmaufnahmen

3.1 Professionelle Tonaufnahmen, Film- und Videoaufnahmen von den am Festplatz auftretenden Künstlerinnen und Künstlern sind grundsätzlich untersagt, auch für den persönlichen Gebrauch.

3.2 Der Veranstalter weist darauf hin, dass Missbrauch strafrechtlich verfolgt werden kann.

3.3 Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen, insbesondere bei Veröffentlichungen von Aufnahmen von auftretenden Künstlerinnen und Künstlern im Internet, lehnt der Veranstalter jegliche Haftung ab.

Kartenverkauf

4.1 Die Besucher sind verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse oder am Einlass vorzuzeigen. Diese Regelung gilt sowohl für den Kauf an der Abendkasse als auch für den Einlass über die Gästeliste.

Zugang zum Festgelände – Sicherheit

5.1 Während der gesamten Veranstaltungsdauer führt der Ordnungsdienst der Beach Party Sicherheits- und Einlasskontrollen (einschließlich Leibesvisitationen) am Eingang, am See und entlang des Festgeländes durch. Mit dem Kauf des Tickets erklärt sich der Besucher mit diesen Maßnahmen einverstanden.

5.2 Zu jeder Zeit ist unbedingt und unverzüglich den Anweisungen der Sicherheitskräfte der Behörden, der Festplatzmitarbeiter und der Security Folge zu leisten.

5.3 Die Security führt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.

5.4 Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann einen solchen wichtigen Grund darstellen.

5.5 Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, Getränken aller Art, spitzen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festgelände.

5.6 Der Veranstalter behält sich weitere rechtliche Schritte vor. Bei jeglicher Zuwiderhandlung, insbesondere bei Widerstand gegen die Security, hat der Veranstalter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und den Besucher vom Gelände zu verweisen.

5.7 Bei Verstößen gegen geltendes Recht innerhalb und im direkten Umfeld der Festivalflächen kann ein Platzverweis auch direkt durch Polizeikräfte vor Ort ausgesprochen und durchgesetzt werden.

Rückerstattungsanspruch

6.1 Gemäß den Bedingungen des Veranstalters besteht kein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten. Dies bedeutet, dass es keine Möglichkeit gibt, den Kaufpreis für eine Eintrittskarte zurückzufordern, selbst wenn der Besucher aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Es gibt keine Ausnahmen oder Sonderregelungen, die einen Rückerstattungsanspruch ermöglichen. Der Kauf von Eintrittskarten ist somit endgültig und unumkehrbar.

Weiterverkauf von Eintrittskarten

7.1 Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Der Veranstalter führt entsprechende Kontrollen durch.

7.2 Verstöße werden in jedem Fall bestraft. Kaufen Sie Eintrittskarten nur an der Abendkasse oder im offiziellen Online-Ticketshop.

Camping-PaketE

DAY Pass 28 € (inkl. Eintritt u. Müllpfand)
2 DAY Pass 33 € (inkl. Eintritt u. Müllpfand)
WEEKEND Pass 45 € (inkl. Eintritt u. Müllpfand) – nicht verfügbar

Camping

  1. CAMPING-PAKETE können ausschließlich nur im Ticketshop erworben werden.
  2. CAMPEN IST NUR IN VERBINDUNG MIT DEM EINTRITT AUF DER BEACHPARTY GESTATTET!

Öffnungszeiten

Der Campingplatz ist ab den 13.08. – 10:00 Uhr bis zum 15.08. 13:00 Uhr geöffnet.

8.2 Anreise

Die Anreise ist ab den 13.08. 10:00 Uhr bis 14.08. 17:30 Uhr möglich.

Danach können keine Fahrzeuge wegen dem Besucherverkehr aufs Campinggelände gelangen.

8.3 Wildes Campen ist nicht erlaubt! Das Campen auf den Parkflächen ist ebenfalls nicht gestattet.

8.4 Umweltpfand

Um die Natur zu schützen, erhält jeder Besucher einen Müllsack. Gib diesen gefüllt zurück und du erhältst deinen Umweltpfand zurück.

8.5 Nachtruhe

Während der Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 ist es unbedingt erforderlich, dass nur eine gemäßigte Lautstärke erlaubt ist.

8.6 Zutritt zum Campinggelände

Personen ohne Ticket haben keinen Zutritt zum Campingplatz. Personen unter 16 Jahren haben generell keinen Zutritt zum Campingplatz.

8.7 Stromerzeuger (Aggregate), Benzin, Elektronische Musikverstärker, Glas in jeglicher Form, offenes Feuer, flüssige Grillanzünder/ Brandbeschleuniger und Trockeneis sind auf dem Festplatzgelände und dem Campinggelände verboten. Jegliche Art von Gashupen, Pyrotechnik, Waffen, Fluggeräten und Schleudern sind ebenfalls verboten.

8.8 Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.

8.9 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuell entstandene Schäden jeglicher Art. Die Campingplätze werden nicht bewacht.

8.10 Müllentsorgung

Müll muss im bereitgestellten Container nach Absprache entsorgt werden. Illegale Müllentsorgung im Wald oder den umliegenden Feldern ist strengstens untersagt. Bei Erkennung werden rechtliche Schritte eingeleitet. Die Pfandrückgabe findet am 15.08. ab 11 Uhr statt. Die Rückerstattung ist nur möglich, wenn die Pfandmarke zurückgegeben wird und der markierte Zeltplatz komplett sauber ist, denn wir möchten euch auch nächstes Jahr wieder die Möglichkeit zur Übernachtung bieten.

8.11 Sanitäre Anlagen sind auf dem Festival- und Campinggelände vorhanden.

8.12 Fahrzeuge

Autos und Fahrzeuge ähnlicher Art sind auf dem Campinggelände nicht gestattet. Bitte nutzt die ausgewiesenen Parkplätze für das Camping. Das Einfahren zum Be- und Entladen ist nicht gestattet.

8.13 Rückerstattung Camping-Ticket

Es gibt keine Rückerstattung, falls jemand früher abreist oder erst am 14.08. anreist.

Parken

9.1 Es ist grundsätzlich der Beschilderung und den Anweisungen der Parkeinweiser Folge zu leisten.

9.2 Der Parkplatz ist zu jeder Zeit zugänglich. Ab 17:30 Uhr ist die Zufahrt für alle Fahrzeuge zum Campinggelände gesperrt. Der Parkplatz selbst ist bis spätestens 16.08. um 09:00 Uhr zu räumen! Um ein Verkehrschaos zu verhindern, bitten wir alle Beach Party Besucher die offizielle Parkfläche des Festes zu verwenden und bei Ankunft und Abfahrt immer der Beschilderung und den Anweisungen der Parkplatzordner zu folgen.

9.3 Parken auf fremden Privatgrundstücken, vor Einfahrten und auf Flächen des Festgeländes ist strengstens untersagt. Der Veranstalter stellt ausreichend offizielle Parkflächen zur Verfügung.

9.4 Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt (Der Fahrzeughalter wird gebührenpflichtig, sobald der Abschleppwagen bestellt ist).

9.5 Beim Parken ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten.

9.6 Das Parken von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr.

Schadensersatz

10.1 Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben.

10.2 Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug ist ausgeschlossen, im Übrigen auf die Rückerstattung des Ticketpreises beschränkt.

10.3 Der Besucher ist verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Bei Nichteinhaltung kann ihm der Zugang zum Veranstaltungsgelände verwehrt werden.

10.4 Gemäß den Bedingungen des Veranstalters wird hiermit festgestellt, dass der Veranstalter nicht für Schäden haftet, die durch die Nutzung des Pools entstehen können, noch für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen wie Kleidung oder anderen persönlichen Gegenständen. Der Veranstalter kann nicht für Vorfälle haftbar gemacht werden, die während der Nutzung des Pools auftreten können, noch für Gegenstände, die als Folge verloren oder beschädigt werden können. Es liegt in der Verantwortung der Besucher, ihre persönlichen Gegenstände jederzeit sicher und geschützt aufzubewahren.